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Allgemeine Geschäftsbedingungen der C.O.P.S Handels- und IT Dienstleistungsgesellschaft mbH

§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge

A Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen der C.O.P.S Handels- und IT Dienstleistungsgesellschaft mbH (nachfolgend „COPS“), soweit nicht für einzelne Geschäftsbereiche, Produktgruppen oder Leistungsarten Besondere Geschäftsbedingungen gelten.
  2. Besondere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den jeweils dort geregelten Geschäftsbereich, die dort geregelte Produktgruppe oder Leistungsart.
    1. Besondere Geschäftsbedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Umfang ihrer Anwendbarkeit sowie bei Abweichungen vor.
    2. Soweit Besondere Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Vertragspartnern, Kunden oder sonstigen Dritten gelten nur dann, wenn COPS deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

B IT-Dienstleistungen

  1. Für IT-Dienstleistungen, projektbezogene Leistungen, Supportleistungen, Wartungsleistungen, Managed Services, Beratungsleistungen sowie sonstige IT-bezogene Leistungen gelten die Besonderen Bedingungen für IT-Dienstleistungen.

C Tabakverwandte Produkte (Endverbraucher)

  1. Für den Verkauf tabakverwandter Produkte an Endverbraucher gelten die Besonderen Bedingungen für Endverbrauchergeschäfte mit tabakverwandten Produkten.

D Tabakverwandte Produkte (Großhandel)

  1. Für den Großhandel mit tabakverwandten Produkten gelten die Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Großhandel mit tabakverwandten Produkten.

E Warenhandel mit Unternehmern

  1. Für Unternehmergeschäfte betreffend den Handel mit Waren aller Art gelten die Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen für B2B-Geschäfte mit Waren aller Art.

F Verkauf mittels Verkaufsautomaten (Snacker‘s Shop)

  1. Für den Verkauf mittels Verkaufsautomaten unter der Bezeichnung „Snacker‘s Shop“ gelten die Besonderen Bedingungen für den Verkauf mittels Verkaufsautomaten.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote von COPS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Bestellungen, Beauftragungen oder sonstige Vertragserklärungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss.
    1. Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch COPS zustande.
    2. Die Annahme kann insbesondere durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Ausführung der Leistung, durch Auslieferung der Ware oder durch Übergabe der Ware erfolgen.
  3. Sofern COPS ein ausdrücklich verbindliches Angebot mit Annahmefrist legt, kommt der Vertrag durch fristgerechte Annahme zustande.

§ 3 Preise, Zahlung, Verzug

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Ob Preisangaben als Brutto- oder Nettopreise ausgewiesen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Preisauszeichnung oder der sonstigen Vertragsgrundlage.
  2. Rechnungen sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. COPS ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln.
  4. Im Fall des Zahlungsverzugs ist COPS berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.

§ 4 Leistungsfristen, Lieferfristen und höhere Gewalt

  1. Angaben zu Leistungs- oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Vereinbarte Leistungs- oder Lieferfristen beginnen erst, sobald sämtliche vom Kunden bereitzustellenden Informationen, Unterlagen, Freigaben oder sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen und vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden, soweit solche vereinbart sind.
  3. Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von COPS, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Ausfällen von Kommunikationsverbindungen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen, verlängern sich Leistungs- und Lieferfristen angemessen.

§ 5 Mitwirkungspflichten und Annahmeverzug

  1. Der Kunde hat alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
  2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus einer unterlassenen, verspäteten oder unrichtigen Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten von COPS.
  3. Befindet sich der Kunde mit der Annahme von Leistungen oder Waren in Verzug, ist COPS berechtigt, die gesetzlichen Rechte geltend zu machen.

§ 6 Haftung

  1. Die Haftung von COPS richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
  3. Ergänzende oder abweichende Haftungsregelungen in Besonderen Geschäftsbedingungen bleiben zulässig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 7 Gewährleistung und zwingendes Recht

  1. Gewährleistung sowie sonstige Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
  3. Ergänzende oder abweichende Regelungen in Besonderen Geschäftsbedingungen bleiben zulässig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
  2. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von COPS als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.