Allgemeine Geschäftsbedingungen der C.O.P.S Handels- und IT Dienstleistungsgesellschaft mbH
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
A Allgemeine Bestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen der C.O.P.S Handels- und IT Dienstleistungsgesellschaft mbH (nachfolgend „COPS“), soweit nicht für einzelne Geschäftsbereiche, Produktgruppen oder Leistungsarten Besondere Geschäftsbedingungen gelten.
- Besondere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den jeweils dort geregelten Geschäftsbereich, die dort geregelte Produktgruppe oder Leistungsart.
- Besondere Geschäftsbedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Umfang ihrer Anwendbarkeit sowie bei Abweichungen vor.
- Soweit Besondere Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Vertragspartnern, Kunden oder sonstigen Dritten gelten nur dann, wenn COPS deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
B IT-Dienstleistungen
- Für IT-Dienstleistungen, projektbezogene Leistungen, Supportleistungen, Wartungsleistungen, Managed Services, Beratungsleistungen sowie sonstige IT-bezogene Leistungen gelten die Besonderen Bedingungen für IT-Dienstleistungen.
C Tabakverwandte Produkte (Endverbraucher)
- Für den Verkauf tabakverwandter Produkte an Endverbraucher gelten die Besonderen Bedingungen für Endverbrauchergeschäfte mit tabakverwandten Produkten.
D Tabakverwandte Produkte (Großhandel)
- Für den Großhandel mit tabakverwandten Produkten gelten die Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Großhandel mit tabakverwandten Produkten.
E Warenhandel mit Unternehmern
- Für Unternehmergeschäfte betreffend den Handel mit Waren aller Art gelten die Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen für B2B-Geschäfte mit Waren aller Art.
F Verkauf mittels Verkaufsautomaten (Snacker‘s Shop)
- Für den Verkauf mittels Verkaufsautomaten unter der Bezeichnung „Snacker‘s Shop“ gelten die Besonderen Bedingungen für den Verkauf mittels Verkaufsautomaten.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote von COPS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Bestellungen, Beauftragungen oder sonstige Vertragserklärungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss.
- Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch COPS zustande.
- Die Annahme kann insbesondere durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Ausführung der Leistung, durch Auslieferung der Ware oder durch Übergabe der Ware erfolgen.
- Sofern COPS ein ausdrücklich verbindliches Angebot mit Annahmefrist legt, kommt der Vertrag durch fristgerechte Annahme zustande.
§ 3 Preise, Zahlung, Verzug
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Ob Preisangaben als Brutto- oder Nettopreise ausgewiesen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Preisauszeichnung oder der sonstigen Vertragsgrundlage.
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- COPS ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln.
- Im Fall des Zahlungsverzugs ist COPS berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.
§ 4 Leistungsfristen, Lieferfristen und höhere Gewalt
- Angaben zu Leistungs- oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Vereinbarte Leistungs- oder Lieferfristen beginnen erst, sobald sämtliche vom Kunden bereitzustellenden Informationen, Unterlagen, Freigaben oder sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen und vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden, soweit solche vereinbart sind.
- Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von COPS, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Ausfällen von Kommunikationsverbindungen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen, verlängern sich Leistungs- und Lieferfristen angemessen.
§ 5 Mitwirkungspflichten und Annahmeverzug
- Der Kunde hat alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
- Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus einer unterlassenen, verspäteten oder unrichtigen Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten von COPS.
- Befindet sich der Kunde mit der Annahme von Leistungen oder Waren in Verzug, ist COPS berechtigt, die gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
§ 6 Haftung
- Die Haftung von COPS richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
- Ergänzende oder abweichende Haftungsregelungen in Besonderen Geschäftsbedingungen bleiben zulässig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 7 Gewährleistung und zwingendes Recht
- Gewährleistung sowie sonstige Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
- Ergänzende oder abweichende Regelungen in Besonderen Geschäftsbedingungen bleiben zulässig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
- Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von COPS als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Inhalt
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