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Besondere Geschäfts- und Lieferbedingungen

für Endverbrauchergeschäfte mit Nikotinbeuteln und E-Liquids

Vertragspartner

Vertragspartner


C.O.P.S Handels- und 
IT Dienstleistungsgesellschaft
Klostergasse 2
6850 Dornbirn

Geltungsbereich

Geltungsbereich


Ländle Dampferladen
E-Zigaretten-Fachhandel
AGB-Struktur

AGB-Struktur


Stamm-AGB 
+ Sonderbedingungen 
je Geschäftsbereich.
Schnellzugriff

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Zu den Stamm-AGB 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind modular aufgebaut. Die Stamm-AGB enthalten jene Regelungen, die grundsätzlich für Verträge mit der C.O.P.S Handels- und IT Dienstleistungsgesellschaft mbH gelten. 

So bleibt klar, welche Regelungen allgemein gelten und welche Bestimmungen nur für bestimmte Angebote, Leistungen oder Vertriebsformen relevant sind.

  1. Diese Besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der C.O.P.S Handels- und IT Dienstleistungsgesellschaft mbH (nachfolgend „COPS“) für den stationären Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Liquids an Endverbraucher im Geschäftsbereich „Ländle Dampferladen / E-Zigaretten Fachhandel“.

  2. Diese Besonderen Bedingungen gelten nicht für den Großhandel mit Nikotinbeuteln und E-Liquids, nicht für Unternehmergeschäfte und nicht für den Verkauf mittels Verkaufsautomaten unter der Bezeichnung „Snacker's Shop“.


  3. Die Übergabe der Ware erfolgt ausschließlich im stationären Fachgeschäft. Ein Versandhandel sowie eine Lieferung an Endverbraucher erfolgen nicht.

  1. Der Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Liquids erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  2. COPS ist berechtigt, vor Vertragsabschluss und vor Übergabe der Ware einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen.


  3. Bestehen Zweifel an Alter, Identität oder Berechtigung des Kunden, ist COPS berechtigt, den Verkauf oder die Übergabe der Ware abzulehnen.

  1. Die Präsentation von Waren, Preisangaben und Sortimentshinweisen im Geschäft stellen noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

  2. Ein Kaufvertrag kommt erst mit Abschluss des Kassiervorgangs und Übergabe der Ware zustande.


  3. Reservierungen, Vorbestellungen oder Zurücklegungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch COPS. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit bestimmter Produkte besteht nicht.

  1. Sämtliche im stationären Fachgeschäft ausgezeichneten Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, als Bruttopreise in Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Der Kaufpreis ist sofort bei Vertragsabschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig.


  3. Akzeptierte Zahlungsarten richten sich nach den im Geschäft jeweils angebotenen 
    Zahlungsmöglichkeiten.


  4. Bei Fehlschlagen oder Abbruch eines bargeldlosen Zahlungsvorgangs kommt ein Vertrag nur zustande, wenn die Zahlung erfolgreich abgeschlossen oder die Ware anderweitig vollständig bezahlt wird.

  1. Im stationären Verkauf besteht kein gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht allein wegen Nichtgefallens, Fehlkaufs oder nachträglicher Änderungswünsche.

  2. Eine Rücknahme oder ein Umtausch aus Kulanz erfolgt ausschließlich freiwillig, nur im Einzelfall und nur gegen Vorlage des originalen Kassenbelegs.


  3. Ein freiwilliger Umtausch oder eine freiwillige Rücknahme kommen insbesondere nicht in Betracht bei


    1. geöffneter, benutzter, beschädigter oder nicht mehr verkehrsfähiger Ware,


    2. Liquids, Pods, Kartuschen, Coils, Tanks, Mundstücken und sonstigen Verbrauchs- oder Hygieneartikeln nach Öffnung oder Benutzung,


    3. eigens bestellter, reservierter oder individualisierter Ware.


  4. Reklamationen sind unter Vorlage der beanstandeten Ware und des originalen Kassenbelegs, geltend zu machen.


  5. Zur Erleichterung der Reklamationsabwicklung stellt COPS ein Gewährleistungsformular zur Verfügung. Die Geltendmachung gesetzlicher Rechte ist jedoch nicht an die Verwendung dieses Formulars gebunden.


  6. Die bloße Annahme einer Reklamation stellt noch kein Anerkenntnis eines Gewährleistungsfalls dar.


  7. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt und richten sich nach § 6.

  1. Für Warenkäufe durch Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

  2. Die gesetzliche Gewährleistung erfasst ausschließlich Mängel, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhanden waren.


  3. Im Reklamationsfall ist COPS berechtigt, die beanstandete Ware zunächst zu prüfen oder durch Dritte prüfen zu lassen, um festzustellen, ob ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.


  4. Der Kunde hat die beanstandete Ware samt originalem Kassenbeleg vorzulegen.


  5. Die Geräte sind ausschließlich entsprechend den Produkt-, Sicherheits- und Herstellerhinweisen zu verwenden. Insbesondere sind nur geeignete Ladegeräte, Stromquellen und - soweit vorhanden - das mitgelieferte Ladekabel zu verwenden.


  6. Kein Gewährleistungsfall liegt vor, soweit die beanstandete Funktionsbeeinträchtigung oder der Schaden auf unsachgemäße Bedienung oder Verwendung, fehlerhafte Befüllung, die Verwendung ungeeigneter Liquids, Zubehörteile, Ladegeräte, Kabel oder Stromquellen, mangelnde Reinigung oder Pflege, Flüssigkeitseintritt, Sturz-, Bruch-, Feuchtigkeits- oder sonstige äußere Einwirkungen oder eine Verwendung entgegen Produkt-, Sicherheits- oder Herstellerhinweisen zurückzuführen ist.


  7. Für Verbrauchs- und Verschleißteile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nur insoweit, als ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag.


  8. Ein sofortiger Austausch oder eine sofortige Rückzahlung erfolgen nicht automatisch. Über die Art der gesetzlichen Abhilfe wird nach Prüfung des Reklamationsfalls im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entschieden.


  9. Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie besteht nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und gesondert erklärt wurde.