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Besondere Geschäfts- und Lieferbedingungen

für B2B Geschäfte mit Waren aller Art

Vertragspartner

Vertragspartner


C.O.P.S Handels- und 
IT Dienstleistungsgesellschaft
Klostergasse 2
6850 Dornbirn

Geltungsbereich

Geltungsbereich


Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu unseren 
Stamm-AGB.
AGB-Struktur

AGB-Struktur


Stamm-AGB 
+ Sonderbedingungen 
je Geschäftsbereich.
Schnellzugriff

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Zu den Stamm-AGB 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind modular aufgebaut. Die Stamm-AGB enthalten jene Regelungen, die grundsätzlich für Verträge mit der C.O.P.S Handels- und IT Dienstleistungsgesellschaft mbH gelten. 

So bleibt klar, welche Regelungen allgemein gelten und welche Bestimmungen nur für bestimmte Angebote, Leistungen oder Vertriebsformen relevant sind.

  1. Diese Besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der C.O.P.S Handels- und IT Dienstleistungsgesellschaft mbH (nachfolgend „COPS“) für Unternehmergeschäfte betreffend den Handel mit Waren aller Art.

  2. Diese Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.


  3. Soweit diese Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von COPS in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Soweit diese Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen diese Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen vor.


  4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäfts-, Einkaufs- oder Bestellbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, COPS hat ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform zugestimmt.

  1. COPS beliefert im Anwendungsbereich dieser Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen ausschließlich Unternehmer.


  2. Vertragsgegenstand sind ausschließlich jene Waren, die von COPS zum Zeitpunkt der Annahme der jeweiligen Bestellung im aktuellen Sortiment geführt und für die Lieferung freigegeben sind.


  3. Angaben zu Waren, Produktbeschreibungen, Abbildungen, Maßen, Gewichten, Verpackungen, technischen Spezifikationen oder sonstigen Produkteigenschaften dienen der Beschreibung des jeweiligen Artikels, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert wurde.


  4. Ein Anspruch des Kunden auf Führung bestimmter Waren im Sortiment, auf Annahme einzelner Bestellungen oder auf dauerhafte Belieferung besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  1. Bestellungen können über die von COPS jeweils zugelassenen Bestellwege abgegeben werden.

  2. Bestellungen müssen die für eine ordnungsgemäße Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig und richtig enthalten.


  3. Der Eingang einer Bestellung begründet noch keine Verpflichtung zur Annahme oder Ausführung.


  4. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Auslieferung der Ware oder durch eine sonstige nach außen erkennbare Annahmeerklärung von COPS zustande.


  5. COPS ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, zurückzustellen oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen anzunehmen, insbesondere wenn


    1. die bestellte Ware nicht oder nicht vollständig verfügbar ist,


    2. die Bestellung unvollständig, offenkundig fehlerhaft oder technisch nicht eindeutig ausführbar ist,

    3. offene Forderungen gegen den Kunden bestehen,


    4. begründete Zweifel an der Bonität, Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Kunden bestehen oder


    5. rechtliche, tatsächliche oder organisatorische Hindernisse einer ordnungsgemäßen Belieferung entgegenstehen.

  1. Es gelten für die jeweils bestellten Waren die bei Vertragsabschluss gültigen Preislisten, Angebote, Konditionsblätter oder individuellen Preisvereinbarungen von COPS.

  2. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


  3. Verpackungs-, Versand-, Transport-, Zustell-, Bearbeitungs- und sonstige lieferbezogene Nebenkosten dürfen gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern diese nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.


  4. COPS ist berechtigt, Mindestbestellwerte festzulegen und bei deren Unterschreitung einen angemessenen Mindermengen- oder Bearbeitungskostenbeitrag zu verrechnen, sofern dies vor Vertragsabschluss offengelegt wurde.


  5. Preisnachlässe, Rabatte, Boni, Skonti oder sonstige Preisvorteile gelten nur, wenn sie von COPS ausdrücklich schriftlich, elektronisch oder in gültigen Konditionsunterlagen vorgesehen wurden.

  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich an die vom Kunden bekanntgegebene und von COPS akzeptierte Lieferadresse.

  2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder elektronisch etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen ab Lager bzw. ab Versandstelle auf Rechnung des Kunden.


  3. COPS ist berechtigt, die Art der Versendung, den Transportweg, das Transportunternehmen sowie die organisatorische Abwicklung der Lieferung nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen.


  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.


  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, den Zustelldienst oder die sonst mit der Beförderung beauftragte Person auf den Kunden über, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


  6. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von COPS ausdrücklich schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.


  7. Soweit kein verbindlicher Liefertermin oder keine verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen innerhalb angemessener Frist.


  8. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die nicht von COPS zu vertreten sind, insbesondere aufgrund fehlender Warenverfügbarkeit, Lieferengpässen, Transportstörungen, höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder mangelnder Mitwirkung des Kunden, verlängern sich Lieferfristen angemessen.

  1. Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder elektronisch etwas anderes vereinbart wurde, ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

  2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf das von COPS bekanntgegebene Konto. COPS ist berechtigt, zusätzlich oder alternativ Vorkasse, SEPA-Lastschrift oder sonstige ausdrücklich zugelassene Zahlungsformen vorzusehen.


  3. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag endgültig und frei verfügbar auf dem von COPS bekanntgegebenen Konto eingelangt ist.


  4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist COPS berechtigt,


    1. gesetzliche oder vertraglich zulässige Verzugszinsen zu verrechnen,


    2. angemessene Mahn-, Bearbeitungs- und Inkassokosten geltend zu machen,


    3. weitere Lieferungen nur mehr gegen Vorkasse, Sicherheitsleistung oder sonstige geeignete Absicherung auszuführen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


  5. Bestehen begründete Zweifel an der Bonität, Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Kunden, ist COPS auch ohne Eintritt eines Zahlungsverzuges berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise von Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder einer geeigneten Zahlungssicherung abhängig zu machen oder offene Bestellungen bis zur Klärung zurückzustellen.


  6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, von COPS ausdrücklich anerkannt oder unbestritten sind.

  1. Sämtliche von COPS gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Lieferung im Eigentum von COPS.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und ausreichend gegen Verlust, Beschädigung und unbefugten Zugriff zu sichern.


  3. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die Vorbehaltsware, die die Rechte von COPS beeinträchtigen könnte, ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche oder elektronische Zustimmung von COPS nicht gestattet.


  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich auf das Eigentum von COPS hinzuweisen und COPS unverzüglich schriftlich oder in Textform zu verständigen.


  5. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vertragsverletzung ist COPS berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung bei Übernahme unverzüglich auf Identität, Vollständigkeit, offensichtliche Schäden, äußere Unversehrtheit der Verpackung und erkennbare Mengenabweichungen zu prüfen.

  2. Offene Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder sonstige bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Beanstandungen sind unverzüglich gegenüber dem Überbringer zu rügen und zusätzlich COPS unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen.


  3. Verdeckte Mängel sind COPS unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform anzuzeigen.


  4. Beanstandete Ware ist unverändert, getrennt von anderer Ware, ordnungsgemäß gesichert und nachvollziehbar gekennzeichnet aufzubewahren.


  5. COPS ist berechtigt, die beanstandete Ware selbst zu besichtigen, durch Dritte besichtigen zu lassen, Muster anzufordern oder die Rücksendung der Ware oder von Teilen der Ware zu verlangen. Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe durch COPS erfolgen.


  6. Unterbleibt die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, gilt die Lieferung hinsichtlich der betroffenen Menge und Beschaffenheit als genehmigt, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.


  7. Im Fall einer berechtigten und fristgerecht erhobenen Beanstandung ist COPS nach eigener Wahl berechtigt,


    1. die mangelhafte Ware nachzubessern,


    2. Ersatz zu liefern,


    3. eine Gutschrift zu erteilen oder


    4. die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis hinsichtlich der betroffenen Position gutzuschreiben.


  8. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder ausdrücklich abweichender Vereinbarungen.

  1. Eine Rücknahme mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von COPS.

  2. Ein allgemeiner Anspruch auf Rücknahme oder Rückkauf mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware besteht nicht.


  3. Voraussetzung für jede ausnahmsweise genehmigte Rücknahme ist, dass die Ware


    1. eindeutig der ursprünglichen Lieferung von COPS zugeordnet werden kann,


    2. sich in ordnungsgemäßem und verkehrsfähigem Zustand befindet und


    3. in unbeschädigter Originalverpackung vorliegt.


  4. Die Kosten und das Risiko der Rücksendung trägt grundsätzlich der Kunde, sofern COPS nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt.


  5. Die Prüfung, Annahme und endgültige Bewertung der rückgesendeten Ware erfolgt ausschließlich durch COPS.

  1. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von COPS in ihrer jeweils anwendbaren Fassung.

  2. Soweit in diesen Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.