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Allgemeine Geschäftsbedingungen

...mal anders und verständlich präsentiert.

Vertragspartner

Vertragspartner


C.O.P.S Handels- und 
IT Dienstleistungsgesellschaft
Klostergasse 2
6850 Dornbirn

Geltungsbereich

Geltungsbereich


Unsere Bedingungen gelten je nach Angebot für 


  • IT-Dienstleistungen,
  • Großhandel,
  • B2B-Handel,
  • stationären Verkauf
  • Snacker's Shop Automatenstandorte

AGB-Struktur

AGB-Struktur


Stamm-AGB 
+ Sonderbedingungen 
je Geschäftsbereich.

So findest du schnell und unkompliziert, was für deinen Fall relevant ist.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind modular aufgebaut. Die Stamm-AGB enthalten jene Regelungen, die grundsätzlich für Verträge mit der C.O.P.S Handels- und IT Dienstleistungsgesellschaft mbH gelten. 

Ergänzend dazu findest du die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbereiche, etwa IT-Dienstleistungen, B2B-Warenhandel, Großhandel mit Nikotinbeuteln und E-Liquids, stationären Verkauf und Snacker's Shop Automatenstandorte.

So bleibt klar, welche Regelungen allgemein gelten und welche Bestimmungen nur für bestimmte Angebote, Leistungen oder Vertriebsformen relevant sind.


  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge,
    Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen der C.O.P.S Handels- und
    IT Dienstleistungsgesellschaft mbH (nachfolgend „COPS“), soweit nicht für
    einzelne Geschäftsbereiche, Produktgruppen oder Leistungsarten Besondere
    Geschäftsbedingungen gelten.

  2. Besondere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den jeweils dort geregelten Geschäftsbereich, die dort geregelte Produktgruppe oder Leistungsart.


    1. Besondere Geschäftsbedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Umfang ihrer Anwendbarkeit sowie bei Abweichungen vor.

    2. Soweit Besondere Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.

  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Vertragspartnern, Kunden oder sonstigen Dritten gelten nur dann, wenn COPS deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


  4. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
  1. Für IT-Dienstleistungen, projektbezogene Leistungen, Supportleistungen, Wartungsleistungen, Managed Services, Beratungsleistungen sowie sonstige IT bezogene Leistungen gelten die Besonderen Bedingungen für IT-Dienstleistungen.
  1. Für den Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Liquids an Endverbraucher gelten die Besonderen Bedingungen für Endverbrauchergeschäfte mit Nikotinbeuteln und E-Liquids.
  1. Für den Großhandel mit Nikotinbeuteln und E-Liquids gelten die Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Großhandel mit Nikotinbeuteln und E-Liquids.
  1. Für Unternehmergeschäfte betreffend den Handel mit Waren aller Art gelten die Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen für B2B-Geschäfte mit Waren aller Art.
  1. Für den Verkauf mittels Verkaufsautomaten unter der Bezeichnung „Snacker's Shop“ gelten die Besonderen Bedingungen für den Verkauf mittels Verkaufsautomaten.


  1. Angebote von COPS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Bestellungen, Beauftragungen oder sonstige Vertragserklärungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss.


    1. Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch COPS zustande.

    2. Die Annahme kann insbesondere durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Ausführung der Leistung, durch Auslieferung der Ware oder durch Übergabe der Ware erfolgen.

  3. Sofern COPS ein ausdrücklich verbindliches Angebot mit Annahmefrist legt, kommt der Vertrag durch fristgerechte Annahme zustande.
  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Ob Preisangaben als Brutto- oder Nettopreise ausgewiesen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Preisauszeichnung oder der sonstigen Vertragsgrundlage.

  2. Rechnungen sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.


  3. COPS ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln.

  4. Im Fall des Zahlungsverzugs ist COPS berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.
  1. Angaben zu Leistungs- oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Vereinbarte Leistungs- oder Lieferfristen beginnen erst, sobald sämtliche vom Kunden bereitzustellenden Informationen, Unterlagen, Freigaben oder sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen und vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden, soweit solche vereinbart sind.


  3. Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von COPS, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Ausfällen von Kommunikationsverbindungen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen, verlängern sich Leistungs- und Lieferfristen angemessen.
  1. Der Kunde hat alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

  2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus einer unterlassenen, verspäteten oder unrichtigen Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten von COPS.


  3. Befindet sich der Kunde mit der Annahme von Leistungen oder Waren in Verzug, ist COPS berechtigt, die gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
  1. Die Haftung von COPS richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.


  3. Ergänzende oder abweichende Haftungsregelungen in Besonderen Geschäftsbedingungen bleiben zulässig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  1. Gewährleistung sowie sonstige Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.


  3. Ergänzende oder abweichende Regelungen in Besonderen Geschäftsbedingungen bleiben zulässig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

  2. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von COPS als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.